TRNZ-Bürger könnten die Möglichkeit haben, ihr Strafregister zu löschen
Eine vorgeschlagene Änderung des Gesetzes zur Löschung von Strafregistern wurde in der Türkischen Republik Nordzypern (TRNZ) eingeführt und im Amtsblatt veröffentlicht. Wenn sie verabschiedet wird, wird das neue Gesetz TRNZ-Bürgern, die bestimmte Bedingungen erfüllen, ermöglichen, ihr Strafregister zu löschen.
Gemäß dem vorgeschlagenen Gesetz können TRNZ-Bürger, die vor Inkrafttreten des Gesetzes wegen Straftaten gemäß dem Strafgesetzbuch verurteilt wurden und zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verurteilt wurden, einen Antrag auf Löschung ihres Strafregisters stellen, sofern sie folgende Kriterien erfüllen:
- Mindestens 10 Jahre müssen seit der rechtskräftigen Verurteilung vergangen sein.
- Die Strafe muss vollständig verbüßt worden sein.
- Der Antragsteller darf in dieser Zeit nicht erneut verurteilt worden sein.
Um eine Löschung zu beantragen, müssen die Betroffenen einen Antrag beim zuständigen Bezirksgericht stellen. Wenn das Gericht zustimmt, erhalten sie ein offizielles Dokument, das bestätigt, dass sie kein Strafregister mehr haben. Die gelöschte Verurteilung bleibt jedoch in einem eingeschränkt zugänglichen Register erhalten, das von der Abteilung für Strafregister der Justizpolizei gemäß den polizeilichen Vorschriften geführt wird.
Dieses Antragsrecht kann nur einmal innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten des Gesetzes genutzt werden.

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