Ausländische Studierende in Nordzypern beklagen eine Verdopplung der Kosten für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

In Nordzypern sind die Kosten für ausländische Studierende zur jährlichen Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis stark gestiegen. Laut den Studierenden erreichten die verpflichtenden Zahlungen im Jahr 2025 insgesamt 9.758 Lira – fast doppelt so viel wie im Vorjahr (rund 5.000 Lira).
Nach den von Studierenden veröffentlichten Quittungen verteilen sich die Zahlungen wie folgt: Gesundheitsministerium – 8.704,34 TL, Abteilung für Einnahmen und Steuern – 1.053,70 TL, insgesamt 9.758,04 TL. Junge Menschen betonen, dass dieser Betrag eine erhebliche finanzielle Belastung darstellt. „Studiengebühren und Unterkunft sind ohnehin teuer, und jetzt kommen auch noch diese Pflichtgebühren dazu. Wir schaffen das einfach nicht“, sagen sie.
Offizielle Daten der Migrationsbehörde der TRNZ (Muhaceret Dairesi) weisen jedoch auf deutlich niedrigere staatliche Gebühren hin. Für studentische Aufenthaltserlaubnisse bleiben die Basissätze unverändert:
- bis zu 6 Monate – 690 TL,
- von 6 bis 12 Monaten – 1.015 TL,
- von 12 bis 24 Monaten – 2.025 TL.
Der Unterschied ergibt sich offenbar aus zusätzlichen obligatorischen Ausgaben, die nicht in der Kategorie „Migrationsgebühr“ enthalten sind. Dazu gehören medizinische Untersuchungen, Tests, Gesundheitszeugnisse sowie Bankgebühren und Kosten im Zusammenhang mit der Ausstellung elektronischer Karten (e-kart). Laut den Studierenden machen diese Zahlungen, die über das Gesundheitsministerium abgewickelt werden, den größten Teil des Betrags für 2025 aus – über 8.700 Lira.
Somit bleibt die offizielle Gebühr für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis relativ niedrig, doch die tatsächlichen Gesamtkosten – einschließlich aller Nebenzahlungen – erreichen fast 10.000 Lira. Dies sorgt unter Studierenden für Empörung und wird in Universitätsräten diskutiert.
Mehrere Studierendenverbände bereiten bereits Eingaben an Regierungsstellen vor, um die Struktur der Zahlungen zu überprüfen, obligatorische und zusätzliche Gebühren klar zu trennen und eine Senkung der Kosten oder Ermäßigungen für Studierende mit begrenzten finanziellen Mitteln zu erwägen.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung lagen keine offiziellen Stellungnahmen des Gesundheitsministeriums oder der Migrationsbehörde vor. Vertreter der Hochschulen weisen jedoch darauf hin, dass der Anstieg der Studentenausgaben ein Trend der letzten Jahre sei, bedingt durch allgemeine Preissteigerungen und die Indexierung administrativer Gebühren.
Bis eine offizielle Erklärung vorliegt, wird den Studierenden empfohlen, alle Quittungen aufzubewahren und sich bei Bedarf an die Zulassungsstellen ihrer Universitäten zu wenden.
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