Medienethik-Komitee rügt sechs Nachrichtenwebsites

Das Medienethik-Komitee gab bekannt, dass es ethische Verstöße in einigen digitalen Nachrichtenberichten über den mutmaßlichen sexuellen Missbrauch eines vom Staat geschützten Kindes festgestellt hat und entschied sich, sechs Nachrichtenwebsites eine Rüge auszusprechen.
Laut der Erklärung des Rates wurden einige dieser Nachrichten ohne redaktionelle Aufsicht veröffentlicht. Die Websites Kıbrıs Headline, Kıbrıs Gerçek, Gündem Cyprus, die Zeitung Gıyık und Haber Cyprus wurden offiziell gerügt.
In der Erklärung wurde betont, dass in den Berichten persönliche Informationen offengelegt wurden, die zur Identifizierung des betroffenen Kindes führen könnten – was gegen internationale Kinderrechtsnormen und berufsethische Grundsätze des Journalismus verstößt.
Der Rat erklärte weiter, dass einige Berichte in sensationeller und provokativer Weise über den Vorfall berichteten, wobei Gewalt mit unnötigen Details dramatisiert wurde. Dies widerspricht eindeutig dem Grundsatz der „Nichtvisualisierung und Nichtausbeutung von Gewalt“ in der Erklärung zum Internetjournalismus.
Es wurde außerdem festgestellt, dass die Veröffentlichung der vollständigen Identitäten und Bilder des Verdächtigen – dessen Gerichtsverfahren noch nicht abgeschlossen ist – auf den Seiten Cyprus Headline, Kıbrıs Gerçek und Haber Kıbrıs gegen die durch die Verfassung garantierte Unschuldsvermutung verstößt, das Recht auf ein faires Verfahren verletzt und das Risiko eines „öffentlichen Lynchens“ birgt.
Das Komitee teilte den betroffenen Medien mit, dass sie ihren Inhalt überprüfen und notwendige Korrekturen vornehmen sollen. Zudem wurden alle Medien aufgefordert, ethischen Grundsätzen Vorrang einzuräumen, die auf Kinderrechten, Pressefreiheit und gesellschaftlicher Verantwortung basieren.
Gleichzeitig dankte das Komitee den Medien, die dieselbe Nachricht im Einklang mit Kinderrechten und ethischen Standards veröffentlichten.
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