Cyprus, Nicosia

Gemeinden in Nordzypern entscheiden, ob sie die Steuerschulden der Einwohner umstrukturieren

04.08.2025 / 10:52
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Die Behörden Nordzyperns haben ein neues Dekret mit Gesetzeskraft verabschiedet, das es den Einwohnern erlaubt, ihre Steuer- und Gemeindeschulden aus dem Jahr 2023 und früheren Zeiträumen umzustrukturieren. Das Dokument wurde am 28. Juli im Amtsblatt veröffentlicht und erlaubt Anträge bis zum 30. Dezember 2025.

Laut Dekret können Verpflichtungen wie Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer, Grundsteuer sowie verschiedene kommunale Abgaben umstrukturiert werden. Eine zentrale Voraussetzung für die Anwendung der neuen Regeln ist jedoch die Zustimmung der örtlichen Gemeinderäte. Jede Gemeinde entscheidet unabhängig über ihre Teilnahme am Programm.

Die Reaktion der Gemeinden war gemischt. Einige Stadträte haben bereits eine Teilnahme abgelehnt, andere wollen die Angelegenheit noch beraten. So teilte der Bürgermeister von Gönyeli und Alayköy mit, dass der Rat einen ähnlichen Vorschlag bereits früher abgelehnt habe und seine Haltung bisher nicht geändert habe. In Lefke und Beyarmudu erklärten die Bürgermeister, dass noch keine Entscheidung getroffen worden sei, sie jedoch besorgt seien, dass die Umstrukturierung gegenüber gewissenhaften Steuerzahlern unfair sein könnte.

In Güzelyurt versprechen die Behörden, die Meinung der Bürger zu berücksichtigen. Sollte es entsprechende Anfragen aus der Bevölkerung geben, wird die Angelegenheit dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt. In Gazimağusa hingegen wird die Initiative unterstützt und soll in der nächsten Sitzung diskutiert werden.

In Kyrenia hingegen erklärten die Behörden, dass sie bisher keine derartigen Mechanismen genutzt haben und derzeit nicht planen, ein solches System einzuführen.

Trotz des allgemeinen Kurses der Regierung zur Entlastung der Steuerlast bleibt die Entscheidung über die Umsetzung der Schuldensanierung den lokalen Behörden überlassen. Den Bürgern wird geraten, die Entscheidungen ihrer Gemeinderäte zu verfolgen und gegebenenfalls fristgerecht Anträge zu stellen.

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