In Nordzypern wurde die Lebenshaltungskostensteigerung von 21,66 % vollständig in den Leistungen für Menschen mit Behinderungen berücksichtigt
Premierminister Ünal Üstel erklärte am 28. Januar 2026, dass die Lebenshaltungskostensteigerung von 21,66 % für die erste Hälfte des Jahres 2026 vollständig in den Geldleistungen für Menschen mit Behinderungen in Nordzypern berücksichtigt wurde.
Laut Ünal Üstel wurde dies durch ein Verordnungsgesetz „Zur Kompensation der Lücke zwischen dem Mindestlohnanteil und der Lebenshaltungskostensteigerung für Empfänger von Geldleistungen für Menschen mit Behinderungen“ umgesetzt. Offiziellen Angaben zufolge profitieren 5.855 Bürger von dieser Maßnahme.
Ünal Üstel teilte mit, dass allen Empfängern von Geldleistungen für Menschen mit Behinderungen für sechs Monate ein zusätzlicher Betrag ausgezahlt wird. Infolge der Anpassung wurde der maximale Leistungsbetrag auf 62.292 TL und der minimale auf 31.146 TL erhöht.
Der Premierminister betonte, dass die Maßnahme auch für neue Anspruchsberechtigte gilt, die innerhalb des sechsmonatigen Zeitraums hinzukommen. Er unterstrich das Bekenntnis der Regierung zum Prinzip des Sozialstaates und erinnerte an seit über 25 Jahren umgesetzte Maßnahmen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.
Die offiziellen Erklärungen und Parameter des Verordnungsgesetzes wurden von der Regierung als Dokument veröffentlicht, das darauf abzielt, die Auswirkungen steigender Lebenshaltungskosten auf sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen abzumildern.
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