Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Mietzahlungen in der TRNZ über Banken erfolgen
Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Mietzahlungen in der Türkischen Republik Nordzypern (TRNZ) obligatorisch über Banktransaktionen erfolgen. Diese Regelung wurde am 14. November 2024 im "Amtsblatt" veröffentlicht und tritt offiziell zu Beginn des neuen Jahres in Kraft.

Das Finanzministerium der TRNZ erinnerte die Öffentlichkeit daran, dass gemäß der "Verordnung über die obligatorische Erhebung und Zahlung von Miettransaktionen für Arbeitsplätze und Wohnungen über Banken" Bürger mit Steuerverpflichtungen und ohne ausstehende Verbindlichkeiten die Miete ausschließlich über Banken zahlen und einziehen müssen.
Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf kurzfristige Mietverhältnisse, einschließlich wöchentlicher, täglicher oder ähnlicher Vereinbarungen.
Banken werden als Vermittler fungieren und Quittungen oder Kontoauszüge als Zahlungsnachweis für Transaktionen ausstellen, die über Einzahlungen, Überweisungen, EFT/EÖS (Elektronische Überweisung/Elektronisches Zahlungssystem), Schecks, Debit- oder Kreditkarten abgewickelt werden. Diese Dokumente werden als gültiger Zahlungsnachweis anerkannt.
Zahlungen, die über Online-Banking-Plattformen erfolgen, fallen ebenfalls unter diese Regelung.
Mieter, die die Miete direkt in bar zahlen, und Vermieter, die Barzahlungen akzeptieren, werden bei Nichteinhaltung mit Strafen belegt.
Mieter, die Barzahlungen innerhalb von fünf Werktagen nach deren Durchführung dem Finanzamt melden, werden jedoch nicht bestraft.
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