Nordzypern ändert die Regeln für den bezahlten Militärdienst: neue Vergünstigungen und Zahlungsbedingungen
In Nordzypern wurden Änderungen am Wehrdienstgesetz vorgenommen, die das Verfahren des bezahlten Dienstes (bedelli askerlik) betreffen. Der entsprechende Erlass mit Gesetzeskraft wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Laut den Änderungen können Bürger der Republik Türkei, die die Staatsbürgerschaft Nordzyperns erhalten haben und bisher keinen verpflichtenden Militärdienst abgeleistet haben, davon befreit werden, indem sie einen Betrag in Höhe von fünf Mindestlöhnen zahlen. Auf diese Weise wollen die Behörden die Streitkräfte unterstützen und Ungleichheiten zwischen denen beseitigen, die die Vergünstigung bereits bezahlt haben, und neuen Antragstellern.
Darüber hinaus haben sich die Regeln für im Ausland lebende Personen geändert. Zuvor hatten nur diejenigen Anspruch auf den bezahlten Dienst, die vor Erreichen des Einberufungsalters in Ländern wie dem Vereinigten Königreich oder Australien, jedoch nicht in der Türkei, lebten. Nun wurde dieser Unterschied aufgehoben: die gleichen Bedingungen gelten für alle, die außerhalb Zyperns gelebt haben.
Ebenfalls eingeführt wurden neue Zahlungsschemata, die über einen Koeffizienten des Mindestlohns berechnet werden. Für Personen, die im Ausland arbeiten und nicht einmal für kurze Zeit zurückkehren können, ist eine vollständige Befreiung vom Dienst möglich, wenn sie 15 Mindestlöhne zahlen.
Die Behörden betonen, dass die Änderungen darauf abzielen, das System an moderne Bedingungen anzupassen und Ungerechtigkeiten zu beseitigen, die im früheren Gesetz bestanden.
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