Die TRNZ und die Türkei vereinfachen den Führerscheinaustausch: Das Dokument wird dem Inhaber zurückgegeben

Zwischen der TRNZ und der Türkei wurden die Regeln für den Austausch von Führerscheinen aktualisiert, um die Bürokratie zu verringern und das Verfahren zu beschleunigen. Es handelt sich um eine Anpassung von Artikel 6 des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung und den Austausch von Führerscheinen, das 2019 von den Parteien unterzeichnet wurde.
Die Änderungen wurden am 30. Dezember 2025 in Lefkoşa formalisiert: Das Dokument wurde vom Minister für öffentliche Arbeiten und Verkehr der TRNZ, Erhan Arıklı, und vom türkischen Botschafter in Nikosia, Ali Murat Başçeri, unterzeichnet.
Die wichtigste Änderung besteht darin, dass der Führerschein nach dem Austausch nicht mehr „in das System eingeht“: Er muss dem Inhaber zurückgegeben werden. Zusammen mit dem Führerschein erhält die Person ein offizielles Dokument/Protokoll, in dem angegeben ist, dass auf dem Gebiet des jeweiligen Landes genau dessen Führerschein verwendet werden darf.
Es wird уточняется, dass die aktualisierten Regeln nach Abschluss der erforderlichen internen Verfahren auf beiden Seiten und einer offiziellen Benachrichtigung über diplomatische Kanäle in Kraft treten.
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