Die Behörden von Nordzypern verbieten Arbeiten im Freien während der Tagesstunden vom 11. bis 15. August
Das Ministerium für Arbeit und Soziale Sicherheit der TRNZ hat ein vorübergehendes Verbot für Arbeiten im Freien vom 11. bis 15. August 2025 erlassen. Die Einschränkung betrifft die Tageszeit von 12:00 bis 16:00 Uhr, in der extrem hohe Temperaturen von über 40 °C erwartet werden.
Ziel des Verbots ist der Schutz der Gesundheit der Arbeiter, die Gefahr laufen, einen Hitzschlag oder andere durch Überhitzung verursachte Beschwerden zu erleiden. Die Entscheidung wurde gemäß Artikel 36 des Gesetzes Nr. 22/1992 „Über Arbeitsschutz“ getroffen, das dem Arbeitsminister die Befugnis gibt, solche Maßnahmen bei Bedarf zu ergreifen.
Ausnahmen gelten für bestimmte Branchen, darunter die Landwirtschaft und das Baugewerbe. Arbeitgeber in diesen Bereichen dürfen den Arbeitsbeginn selbst festlegen, um notwendige Aufgaben in den frühen Morgenstunden vor Beginn des Verbots zu erledigen.
Das Ministerium forderte die Bürger zur Zusammenarbeit auf: Verstöße können der Arbeitsinspektion über die ALO-102-Hotline oder per WhatsApp unter 0539 109 5050 gemeldet werden, unter Angabe der genauen Adresse und möglichst mit einem Foto.
Die Einhaltung der Vorschriften wird während des gesamten Zeitraums überwacht, Verstöße werden sanktioniert. Die Behörden erinnern daran, dass die Gesundheit der Beschäftigten oberste Priorität haben muss, insbesondere bei extremer Hitze.
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