Muss man den Veterinärdienst informieren, wenn ein Haustier in Nordzypern verstorben ist?
Ja, der Veterinärdienst in Nordzypern muss benachrichtigt werden, wenn das Tier registriert war (insbesondere ein Hund). Für Hunde ist dies ausdrücklich in den Registrierungsregeln vorgesehen: Der Besitzer/Betreuer füllt eine Todes- (oder Verlust-)meldung aus und übermittelt sie innerhalb von 7 Tagen an den örtlichen Veterinärdienst. In der Praxis geschieht dies über die Hayvan Kayıt-Abteilung (Tierregistrierung) des Veteriner Dairesi: Sie schließen den Eintrag des Haustiers, damit es in der Datenbank nicht mehr als „aktiv“ geführt wird.
- Wann die Benachrichtigung verpflichtend ist
- Wenn ein Hund gestorben ist: Köpek Kayıp/Ölüm Bildirim Formu
- Wenn das Tier offiziell eingeführt wurde
- Wie man es macht
- Kontaktdaten des Veteriner Dairesi
- Häufig gestellte Fragen
Wann die Benachrichtigung verpflichtend ist
Eine Benachrichtigung ist auf jeden Fall erforderlich, wenn das Tier:
- im System registriert ist (hat einen Mikrochip und einen Eintrag in Hayvan Kayıt);
- Dokumente vom Veterinärdienst Nordzyperns ausgestellt/akzeptiert wurden (z. B. bei Einfuhr, Registrierung, Eigentümerwechsel);
- ein Hund ist, da für Hunde ein eigenes Verfahren zur Meldung von Tod/Verlust vorgesehen ist.
Bei Katzen oder anderen Haustieren ist ein separates öffentliches „universelles“ Formular möglicherweise nicht so offensichtlich wie bei Hunden. Wenn das Tier jedoch registriert war (Chip, Registrierung), gilt dasselbe Prinzip: Informieren Sie Hayvan Kayıt, damit der Eintrag korrekt geschlossen wird.
Wenn ein Hund gestorben ist:
Für Hunde hat das Veteriner Dairesi ein separates Meldeformular für Verlust/Tod veröffentlicht: Köpek Kayıp/Ölüm Bildirim Formu. Ziel ist es, den Tod offiziell zu dokumentieren und den Status in der Datenbank zu aktualisieren.
Das Formular ist normalerweise im Abschnitt „Formlar“ auf der Website der Behörde zu finden: veteriner.gov.ct.tr. Wenn der Formularbereich nicht geöffnet wird oder der Download nicht funktioniert (manchmal kann die Website Fehler anzeigen), nutzen Sie die untenstehenden Kontakte, um zu klären, wohin die Unterlagen eingereicht werden sollen (oft über die Bezirks-/Regionalveterinärdienste).
Wenn das Tier offiziell eingeführt wurde
Wenn das Haustier offiziell nach Nordzypern eingeführt wurde (mit Dokumenten und Genehmigungen), ist es nach dem Tod wichtig, den Eintrag im Registrierungssystem zu schließen, damit das Tier nicht mehr als „aktiv“ geführt wird und keine Registrierungsfragen beim Besitzer entstehen.
In der Praxis bedeutet dies die Kontaktaufnahme mit dem Veteriner Dairesi, Abteilung Hayvan Kayıt (Tierregistrierung). Hayvan Kayıt ist die Registrierungsabteilung des Veterinärdienstes, die Tieraufzeichnungen führt (einschließlich Mikrochip- und Besitzerdaten).
Wie man es macht
- Bereiten Sie die Daten vor: Mikrochipnummer (falls vorhanden), Name des Tieres, Todesdatum, Ihre Daten (vollständiger Name, Adresse, Kontakt), falls vorhanden — Impfpass/Einfuhrdokumente.
- Wenn ein Hund gestorben ist, füllen Sie das Formular Köpek Kayıp/Ölüm Bildirim Formu aus (Meldung von Verlust/Tod des Hundes).
- Übermitteln Sie die Meldung an Veteriner Dairesi / Hayvan Kayıt, damit der Eintrag im System geschlossen wird. Wenn die Online-Übermittlung oder der Formular-Download nicht funktioniert, kontaktieren Sie die Behörde direkt, um zu klären, wohin die Unterlagen eingereicht werden sollen (in der Regel Bezirks-/Regionalveterinärdienst).
Kontaktdaten des Veteriner Dairesi
Aktuelle Kontaktdaten der Behörde werden im e-Devlet-Handbuch (elektronisches Regierungsportal) veröffentlicht. e-Devlet ist das offizielle Portal Nordzyperns für Informationen zu staatlichen Einrichtungen und Dienstleistungen.
- Telefon: +90 392 225 35 51
- Telefon: +90 392 225 37 51
- Email: [email protected]
- e-Devlet-Seite: Veteriner Dairesi — e-Devlet
Häufig gestellte Fragen
Ist eine Benachrichtigung erforderlich, wenn ein Hund gestorben ist?
Ja. Für Hunde ist eine Todes- (und/oder Verlust-)meldung über das Formular Köpek Kayıp/Ölüm Bildirim Formu erforderlich, um den Eintrag im Registrierungssystem zu aktualisieren und den Status des Tieres zu schließen.
Innerhalb welcher Frist muss der Tod eines Hundes gemeldet werden?
Richtwert gemäß den Registrierungsregeln: innerhalb von 7 Tagen nach dem Tod (die Meldung wird an den Bezirks-/Regionalveterinärdienst am Wohnort übermittelt).
Ist eine Benachrichtigung erforderlich, wenn eine Katze gestorben ist?
Wenn die Katze registriert war (Mikrochip und Eintrag in Hayvan Kayıt), wird die Meldung empfohlen, um den Eintrag zu schließen. Wenn die Katze nicht registriert und nicht offiziell dokumentiert war, kann das Verfahren abweichen, aber bei vorhandener Registrierung gilt das gleiche Prinzip: Hayvan Kayıt informieren.
Was tun, wenn die Website des Veteriner Dairesi das Formular nicht herunterlädt?
Kontaktieren Sie die Behörde telefonisch unter +90 392 225 35 51 / +90 392 225 37 51 oder per E-Mail [email protected] und klären Sie, wohin die Meldung eingereicht werden soll. Die Kontaktdaten finden Sie auch auf der Seite der Behörde im e-Devlet.
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