Cyprus, Nicosia

EU verbietet Vernichtung unverkaufter Kleidung: Dem Markt stehen tiefgreifende Veränderungen bevor

16.02.2026 / 10:07
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Eine neue von der Europäischen Kommission verabschiedete Verordnung wird weitreichende Änderungen auf dem Bekleidungs- und Schuhmarkt in allen EU-Ländern, einschließlich Zypern, mit sich bringen.

Das Dokument zielt darauf ab, die Vernichtung unverkaufter Kleidungsstücke, Accessoires und Schuhe zu verbieten, um Abfall zu reduzieren und den ökologischen Fußabdruck der Textilindustrie zu verringern. Trotz der ökologischen Ausrichtung der Maßnahme wird ihre Umsetzung spürbare Veränderungen sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher mit sich bringen.

Unternehmen werden künftig nicht mehr in der Lage sein, unverkaufte Produkte „aus Gründen der Bequemlichkeit“ zu vernichten. Dies wird nur noch in streng definierten Fällen erlaubt sein – zum Beispiel aus Sicherheitsgründen oder bei schwerer Beschädigung der Ware – und unter der Aufsicht nationaler Behörden erfolgen.

Die Verordnung verpflichtet Unternehmen zudem, Daten über die Menge unverkaufter Waren zu veröffentlichen, die als Abfall abgeschrieben werden. Eine standardisierte Berichterstattung tritt ab Februar 2027 in Kraft.

Das Verbot der Vernichtung unverkaufter Produkte gilt:

  • für große Unternehmen ab dem 19. Juli 2026;
  • für mittlere Unternehmen ab 2030.

Es wird eine wachsende Bedeutung erwartet für:

  • Outlet-Stores,
  • Discount-Zentren,
  • Wiederverkaufsplattformen,
  • Wiederverwendungsprogramme und wohltätige Spenden.

Für zyprische Unternehmen bedeutet dies eine Überprüfung der Lagerbestands- und Retourenmanagementsysteme sowie in einigen Fällen Investitionen in neue Kontroll- und Buchhaltungssysteme. Besonders empfindlich könnten die Änderungen für kleine und mittlere Unternehmen sein.

Nach Angaben der EU-Kommission werden in Europa jährlich zwischen 4 % und 9 % der unverkauften Textilprodukte vernichtet – noch bevor sie jemals benutzt wurden. Dies führt zu Emissionen von etwa 5,6 Millionen Tonnen CO₂, was mit den jährlichen Nettoemissionen Schwedens vergleichbar ist.

Allein in Frankreich werden jährlich unverkaufte Produkte im Wert von rund 630 Millionen Euro vernichtet, während in Deutschland jedes Jahr etwa 20 Millionen zurückgegebene Waren weggeworfen werden – vor allem aufgrund des Wachstums des E-Commerce.

Die neuen Maßnahmen fallen unter die Verordnung über die Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte (ESPR) und zielen auf einen schrittweisen Übergang vom Modell des „schnellen Konsums“ zu einer kreislauforientierteren Wirtschaft ab.

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