EGMR nimmt Beschwerde des Journalisten Makarios Drousiotis gegen Zypern an

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mitgeteilt, dass er die Beschwerde des Journalisten und Autors Makarios Drousiotis gegen die Republik Zypern zur Prüfung angenommen hat.
Die Beschwerde betrifft mutmaßliche Verletzungen der Artikel 8, 10 und 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention — das Recht auf Achtung des Privatlebens, die Freiheit der Meinungsäußerung und das Recht auf eine wirksame Beschwerde.
Der Beschwerdeführer behauptet, er sei Ziel einer illegalen Überwachung mit Hilfe moderner Spionagesoftware (Spyware) geworden. Seinen Angaben zufolge gab es Eingriffe in seine Computer, Mobiltelefone, Cloud-Konten und sogar in die Sicherheitssysteme seines Hauses sowie Fälle von physischer Beobachtung. Er gibt an, dass seine persönlichen Daten, einschließlich sensibler Informationen und Angaben zu journalistischen Quellen, ohne sein Wissen und seine Zustimmung erlangt wurden.
Der Beschwerde zufolge ergab ein unabhängiges technisches Gutachten in den Niederlanden die Installation einer modifizierten Software, die einen Fernzugriff auf seine Dateien und Kommunikationen ermöglichte.
Drousiotis behauptet ferner, dass die zyperiotischen Behörden keine wirksame und unabhängige Untersuchung durchgeführt, keine notwendigen Ermittlungsschritte unternommen und ihn in Bezug auf ein Rechtshilfeersuchen an die USA zur Erlangung von Daten von Google getäuscht hätten.
Zudem erwähnt die Beschwerde den Einsatz hochinvasiver Überwachungssysteme in Zypern, einschließlich Pegasus, ohne ausreichende rechtliche Garantien und Kontrollmechanismen. Der Beschwerdeführer ist der Ansicht, dass die geltende Gesetzgebung nicht den Anforderungen an die „Qualität des Gesetzes“ gemäß Artikel 8 der Konvention entspricht.
In Bezug auf Artikel 10 behauptet er, dass die Überwachung und die auf seine Einschüchterung gerichteten Handlungen Teil eines umfassenderen Versuchs seien, seine investigative Tätigkeit und die Pressefreiheit einzuschränken. Besonders hervorgehoben wird die Verletzung des Quellenschutzes. Zudem wird angemerkt, dass Mitarbeiter der Abteilung für Cyberkriminalität Verleumdungsklagen gegen ihn eingereicht haben, während der ehemalige Präsident und seine Verbündeten mehrere Gerichtsverfahren initiierten, die der Beschwerdeführer als Rechtsmissbrauch (SLAPP) ansieht.
In Bezug auf Artikel 13 rügt er das Fehlen wirksamer innerstaatlicher Rechtsbehelfe, um eine mögliche geheime Überwachung anzufechten.
Der zyperiotische Staat muss nun schriftliche Stellungnahmen zur Zulässigkeit und Begründetheit des Falles abgeben. Nach dem Austausch von Schriftsätzen wird der EGMR ein Urteil zur Sache und gegebenenfalls zur Frage einer gerechten Entschädigung fällen. Der Journalist wird von der Rechtsanwältin Leto Cariolou vertreten.
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