Griechenland genehmigt Gesetz über 13-Stunden-Arbeitstag
Das griechische Parlament hat ein neues Arbeitsreformgesetz verabschiedet, das einen 13-Stunden-Arbeitstag und bis zu 37 verlängerte Schichten pro Jahr erlaubt. Die Entscheidung löste landesweite Proteste und starke Kritik aus.
Das am 16. Oktober 2025 verabschiedete Gesetz sieht vor, dass ein Arbeitnehmer bis zu 13 Stunden täglich arbeiten darf, sofern eine schriftliche Zustimmung vorliegt und die allgemeinen Arbeitszeitgrenzen eingehalten werden — im Durchschnitt nicht mehr als 48 Stunden pro Woche über einen Zeitraum von vier Monaten. Überstunden werden mit einem Zuschlag von 40 % vergütet. Arbeitgeber dürfen nicht mehr als 37 solcher Schichten pro Jahr anordnen.
Arbeitsministerin Niki Kerameus erklärte, die Reform solle „einen flexibleren Arbeitsmarkt schaffen“ und Arbeitnehmer schützen, die derzeit mehrere Jobs gleichzeitig ausüben. Die Regierung betont, dass das Gesetz den Achtstundentag nicht abschafft, sondern eine freiwillige Alternative durch gegenseitige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einführt.
Gewerkschaften, darunter die Allgemeine Konföderation der Griechischen Arbeiter (GSEE), verurteilten die Initiative scharf und bezeichneten sie als „Rückkehr ins arbeitsrechtliche Mittelalter“. Ihrer Meinung nach wird das Gesetz zu mehr Ausbeutung, schlechteren Arbeitsbedingungen und einer Verletzung des Rechts auf Freizeit führen.
Vor und nach der Abstimmung kam es in Athen und anderen Großstädten zu Massenstreiks. Am 14. Oktober gingen Tausende Beschäftigte aus dem Transportwesen, den kommunalen Diensten und staatlichen Unternehmen auf die Straße, um gegen die Reform zu protestieren. Die Streiks legten den Bahn-, Bus- und Schiffsverkehr zeitweise lahm.
Experten weisen darauf hin, dass Griechenland bereits jetzt zu den EU-Ländern mit den längsten Arbeitszeiten gehört — im Durchschnitt etwa 40 Stunden pro Woche. Die neue Regelung könne zu Überarbeitung, Burnout und zusätzlicher Belastung der Arbeitsschutzsysteme führen.
Das Gesetz tritt in den kommenden Monaten in Kraft und gilt ausschließlich für den Privatsektor. Die Behörden versichern, dass sie darauf achten werden, dass die Regelung freiwillig bleibt und nicht unter Druck von Arbeitgebern angewendet wird.
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