Zypern könnte Telefonüberwachung zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität erlauben
Die Regierung Zyperns erwägt eine Gesetzesinitiative, die den Behörden das Recht zur Durchführung von Telefonüberwachung und elektronischer Überwachung im Rahmen von Ermittlungen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität wieder einräumen würde. Der vorgeschlagene Gesetzentwurf sieht vor, dass der Zugriff auf die Kommunikation von Verdächtigen nur per Gerichtsbeschluss und ausschließlich bei besonders schweren Straftaten wie Mord, Terrorismus, Menschenhandel, Geldwäsche und Korruption gewährt wird.
Ein ähnliches Gesetz wurde bereits 2020 verabschiedet, seine Umsetzung jedoch wegen fehlender technischer Möglichkeiten der Telekommunikationsanbieter zur Echtzeitüberwachung verschoben. Nach Angaben des Justizministeriums sind die erforderliche Infrastruktur und Software inzwischen vorhanden, und der Gesetzentwurf ist erneut zur Prüfung im Parlament bereit.
Nach der vorgeschlagenen Regelung müssen Telekommunikationsunternehmen der Polizei und dem Geheimdienst nach einem Gerichtsbeschluss umgehend Zugriff auf ihre Systeme gewähren. Gleichzeitig sind die Unternehmen verpflichtet, technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit der Nutzer außerhalb der genehmigten Überwachung zu ergreifen.
Der Gesetzentwurf hat bei Menschenrechtsorganisationen und Medienvertretern Besorgnis ausgelöst, da er die Meinungsfreiheit und den Schutz der Privatsphäre beeinträchtigen könnte. Offizielle betonen, dass alle Maßnahmen vollständig dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen und nur per Gerichtsbeschluss bei schweren Straftaten zulässig sein müssen.
Die Regierung hat dem Parlament mehrere Monate Zeit gegeben, um die Änderungen zu bewerten. Anschließend soll eine endgültige Entscheidung über die Einführung des Abhör- und Überwachungssystems getroffen werden.
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