Zypern reicht Beschwerde bei der UNO gegen das Seeabkommen zwischen Türkei und Libyen ein
In einer diplomatischen Note vom 18. August 2025 an den Generalsekretär der Vereinten Nationen bekräftigte die Ständige Vertretung der Republik Zypern erneut ihre kategorische Position zum 2019 unterzeichneten Memorandum über die Seegrenze zwischen der Türkei und Libyen (Regierung der Nationalen Einheit — GNA). In der Note betont Zypern, dass dieses Dokument dem Völkerrecht widerspricht und keine rechtlichen Folgen für Drittstaaten, einschließlich Griechenland und Zypern selbst, erzeugt.
Zypern führt aus, dass das am 27. November 2019 unterzeichnete Memorandum angeblich die Abgrenzung ausschließlicher Wirtschaftszonen und des Festlandsockels zwischen der Türkei und Libyen festlegt. Es betrifft jedoch Staaten ohne unmittelbar gegenüberliegende oder benachbarte Küstenlinien, was nach Ansicht der zyprischen Behörden es rechtlich ungültig macht und eine „nicht existierende Seegrenze“ schafft.
Besonders hervorgehoben wird, dass das Dokument „absichtlich die Präsenz und die Seerechte anderer Küstenstaaten der Region, einschließlich der griechischen Inseln wie Kreta und der Dodekanes, ignoriert“. Zypern verweist auf Artikel 121 Absatz 2 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (UNCLOS), der Inseln ausdrücklich das Recht auf ein Territorialmeer, eine Anschlusszone, einen Festlandsockel und eine ausschließliche Wirtschaftszone zuspricht. Zypern betont, dass diese Bestimmung das Völkergewohnheitsrecht widerspiegelt und auch für Staaten bindend ist, die dem Übereinkommen nicht beigetreten sind.
In der Note wird außerdem darauf hingewiesen, dass die Linie, die die Bucht von Sirte schließt, sowie die damit verbundenen geraden Basislinien nicht den Normen des Völkergewohnheitsrechts entsprechen, wie sie im Übereinkommen festgehalten sind, und daher keine rechtliche Wirkung für Drittstaaten haben.
Die Republik Zypern unterstreicht die Bedeutung der uneingeschränkten Achtung des Völkerrechts und weist darauf hin, dass Abkommen zur Seegrenzenabgrenzung nur zwischen Staaten mit gegenüberliegenden oder angrenzenden Küstenlinien auf Grundlage von Treu und Glauben sowie im Einklang mit anerkannten internationalen Normen und der Praxis des UNCLOS geschlossen werden dürfen.
Abschließend bringt Zypern sein Verständnis für die Bereitschaft Libyens zum Ausdruck, mit Nachbarstaaten über die Festlegung von Seegrenzen in strikter Übereinstimmung mit dem Völkerrecht zu verhandeln.
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