Auf Zypern wird erneut über die schnelle Staatsbürgerschaft für Investoren gestritten
In dieser Woche lösten Fragen der unabhängigen Abgeordneten Alexandra Attalides über die Wiederaufnahme der Praxis einer schnellen Staatsbürgerschaft im Rahmen des sogenannten „Goldenen-Pass“-Programms öffentliche Diskussionen aus.
Derzeit gibt es drei Wege, die zyprische Staatsbürgerschaft zu erlangen: Abstammung von Zyprioten, Ehe mit einem zyprischen Staatsbürger und Einbürgerung. Die ersten beiden Wege stehen jedoch nur einem begrenzten Personenkreis offen, sodass sich die meisten Antragsteller auf das Standardverfahren der Einbürgerung verlassen — mindestens acht Jahre Aufenthalt in der Republik (das letzte Jahr ununterbrochen), guter Ruf, Kenntnisse der griechischen Sprache und finanzielle Unabhängigkeit, wie in Artikel 111 des Bevölkerungsgesetzes von 2002 (Ν. 141(I)/2002) vorgesehen.
Jüngste Gesetzesänderungen, nämlich die Einführung von Artikel 111B (2), ermöglichen es „hochqualifizierten“ Arbeitnehmern in bestimmten Unternehmen (hauptsächlich im IT-Sektor, obwohl das Gesetz dies nicht ausdrücklich angibt), das Einbürgerungsverfahren nach vereinfachten Kriterien zu durchlaufen.
Diese Neuerungen haben Bedenken und Fragen hinsichtlich der Transparenz der Rechtsänderungen ausgelöst: Kritiker argumentieren, dass solche Maßnahmen die Praxis der schnellen Staatsbürgerschaften faktisch zurückbringen könnten, ohne vollständige Kontrolle und offene Debatten.
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