Steuerreform in Zypern: Geldstrafen auf 100.000 € erhöht und Haft droht

Seit dem 1. Januar ist in Zypern eine aktualisierte Steuerreform in Kraft, die nicht nur die Steuersätze und Abzüge geändert hat, sondern auch das Strafsystem erheblich verschärft. Die Behörden geben an, dass das Hauptziel darin besteht, die Steuerdisziplin zu stärken und Sanktionen zu einem echten Abschreckungsfaktor zu machen.
Eine der auffälligsten Änderungen betrifft die verpflichtende Annahme von Bankkarten. Unternehmen, die die Zahlung per Karte ablehnen, riskieren nun eine Geldstrafe von 6.000 €. Zuvor betrug diese 4.000 € und in der Anfangsphase der Einführung 2.000 €. Die Pflicht zur Annahme von Karten gilt seit Herbst 2021 für den Einzelhandel, Dienstleistungen, Restaurants und Freizeiteinrichtungen und zielt darauf ab, Steuerhinterziehung zu bekämpfen.
Die Strafen für die Nichtabgabe von Steuererklärungen, Berichten und anderen obligatorischen Daten wurden ebenfalls erhöht. Die Tagesstrafe für fortlaufende Verstöße stieg von 17 auf 20 €.
Die Sanktionen für Einkommensverschleierung wurden erheblich erhöht: Für die unbegründete Nichtangabe von Einkommen in der Steuererklärung wird nun eine Geldstrafe von bis zu 5.000 € verhängt (zuvor 2.000 £). Für Verstöße gegen Rechnungsstellung und Belegausgabe ebenfalls bis zu 5.000 € anstelle der vorherigen 450 £.
Strafen für verspätete Abgabe von Steuererklärungen variieren je nach Steuerpflichtigen-Kategorie:
- 150 € — für Privatpersonen,
- 250 € — für kleine Unternehmen mit einem Umsatz bis 1 Mio. €,
- 500 € — für große Unternehmen.
Wenn der Verstoß nach Ablauf der vom Steuerkommissar festgesetzten Frist fortgesetzt wird, erhöhen sich die Beträge auf 300 €, 500 € bzw. 1.000 €. Wird jedoch eine offizielle Fristverlängerung gewährt (z. B. bis 31. Juli oder 31. Januar), wird keine Strafe erhoben, sofern die Erklärung eingereicht und die Steuer innerhalb der verlängerten Frist bezahlt wird.
Besondere Betonung liegt auf der Haftung für das Aufbrechen von von der Steuerbehörde versiegelten Räumlichkeiten: Dies ist eine Straftat, die mit einer Geldstrafe von bis zu 30.000 € und/oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet wird. Führungskräfte und für das Finanzmanagement des Unternehmens Verantwortliche können persönlich strafrechtlich für die Nichtzahlung von Steuern haftbar gemacht werden.
Auch die Sanktionen für den speziellen Verteidigungsbeitrag wurden verschärft. Für den ersten Verstoß — Geldstrafe bis 5.000 € und Zahlung bis zum Doppelten der Schuld. Bei Wiederholung — Geldstrafe bis 100.000 €, bis zu zwei Jahre Haft und Zahlung des vierfachen Betrags.
Die Reform legt somit nicht nur Wert auf die Aktualisierung des Steuersystems, sondern auch auf strenge Kontrolle der Einhaltung.

