Nachtclubs bis fünf Uhr morgens, Restaurants bis 1:30: neue Regeln in Zypern
Das zyprische Parlament hat eine Gesetzesinitiative verabschiedet, die die Öffnungszeiten von Unterhaltungsstätten ändert. Ziel der Neuerung ist es, den Sektor zu modernisieren und zu regulieren, der bisher in einem Zustand von Unsicherheit und rechtlichem Chaos war. Nikos Vassiliou, Präsident des Gesamtzyprischen Verbands der Unterhaltungszentren, betonte, dass das Gesetz darauf abzielt, einen stabilen und verständlichen Rahmen für alle Marktteilnehmer zu schaffen.
Vassiliou zufolge sind die Gegner der Neuerung „bekannte Persönlichkeiten, die immer etwas anderes wollen“. Ihrer Ansicht nach passt ihr Ansatz nicht in den Rahmen der aktualisierten Gesetzgebung. Er betonte, dass solche Unternehmer im Wesentlichen versuchen, die Vorschriften zu verletzen, die festgelegten Öffnungszeiten zu ignorieren und damit die Stabilität im Sektor zu untergraben.
Nach dem verabschiedeten Gesetz sind die neuen Öffnungszeiten für verschiedene Kategorien von Einrichtungen nun klar definiert:
Restaurants dürfen bis 1:30 Uhr geöffnet sein. Zuvor konnten sie bis 3:30 Uhr geöffnet bleiben, jedoch war Musik nur bis Mitternacht erlaubt.
Bars und Kneipen dürfen bis 2:30 Uhr geöffnet sein.
Musik- und Tanzzentren, Diskotheken, Kabaretts und Veranstaltungsorte mit Live-Musik müssen spätestens um 5:00 Uhr morgens schließen.
Indoor-Hochzeitsveranstaltungen in als Unterhaltungsstätten klassifizierten Räumen sind bis 1:30 Uhr erlaubt, sofern sie in isolierten Sälen stattfinden.
Die allgemeine Tätigkeit von Gastronomiebetrieben (einschließlich Restaurants) ist von 8:00 bis 1:30 Uhr festgelegt.
Vassiliou erklärte, dass hinter den Protesten einiger Unternehmer der Wunsch stehe, die neuen Regeln zu umgehen. Seiner Meinung nach versuchen Eigentümer oft, Tavernen ohne entsprechende Lizenzen und Genehmigungen in Clubs oder Diskotheken umzuwandeln. Er merkte an: „Wenn es gesetzlich erlaubt ist, der Raum geschlossen ist und eine Lizenz vorliegt – in Ordnung. Aber man kann dies nicht durch improvisierte Bauten und ohne Einhaltung der Gesetzgebung tun.“
Der Verbandspräsident fügte hinzu, dass der Gesetzentwurf mit allen seriösen Marktteilnehmern – Gastronomen, Besitzern von Unterhaltungszentren und Hochzeitsveranstaltern – abgestimmt wurde. Alle Parteien unterstützten die Notwendigkeit klarer Rahmenbedingungen. „Wir sind uns alle einig: Gastronomie, Unterhaltung, Hochzeiten – alles gehört zu unserem Tätigkeitsbereich. Wir fordern lediglich, dass eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird, die dem bisher herrschenden Chaos ein Ende setzt“, betonte Vassiliou.
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