Das Repräsentantenhaus hat eine Geldstrafe von 85 € für das Parken an öffentlichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge eingeführt
Die Plenarsitzung des Repräsentantenhauses in Zypern genehmigte eine Änderung des Gesetzes über die außergerichtliche Beilegung von Verstößen, die eine Geldstrafe von 85 € für das Verstoßen gegen ein Schild vorsieht, das das Parken eines Fahrzeugs an einer öffentlich zugänglichen Ladestation für Elektrofahrzeuge regelt.
Der Verkehrsausschuss erweiterte den Text der Änderung, um nicht nur nicht-elektrische Kraftfahrzeuge, sondern auch Elektrofahrzeuge einzubeziehen, die derzeit nicht an das Ladegerät angeschlossen sind und sich daher nicht im Lademodus befinden.
Das Dokument enthält eine Bestimmung, wonach ein Elektrofahrzeug als im Lademodus befindlich gilt, wenn das Kabel an die Ladestation angeschlossen ist. Die Änderung gilt auch für kommunale Parkflächen und -räume.
Der Gesetzentwurf wurde von Stavros Papaduris von der Partei „Ökologen — Bürgerliche Kooperation“ eingebracht. Laut der erläuternden Bemerkung sind die Änderungen notwendig, um die weit verbreitete Praxis des Parkens an speziellen Ladeplätzen durch nicht-elektrische Fahrzeuge oder Elektroautos, die nicht angeschlossen sind, zu bekämpfen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Geldstrafe von 85 € bereits bei Verstößen gegen das Halteschild auf Busspuren angewendet wird.
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