Verkaufen Sie ein Fahrzeug mit Rückruf? Neue Regeln sind in Kraft getreten
Heute sind neue Vorschriften für den Verkauf von Fahrzeugen in Kraft getreten, die sich in aktivem Rückruf befinden.
Die Änderungen sind Teil des neuen Gesetzes „Zur Genehmigung des Fahrzeugtyps“. Sie betreffen die Registrierung oder die Eigentumsübertragung.
Bei der Registrierung von Pkw, Lieferwagen oder Anhängern der Kategorien M, N und O, die sich in einer aktiven Rückrufbenachrichtigung befinden, muss der neue Eigentümer nun eine von dem vorherigen Halter unterschriebene Erklärung vorlegen.
Die erforderlichen technischen Sicherheitsmaßnahmen können sich dabei noch in der Umsetzung befinden.
Die Erklärung bestätigt, dass beide Parteien wissen, dass das zurückgerufene Fahrzeug noch nicht repariert wurde. Das Formular der Erklärung trägt den Code TOM372. Es ist zusammen mit den anderen Dokumenten zur Registrierung oder Eigentumsübertragung einzureichen.
Der Grund für die Einführung des neuen Gesetzes ist der zunehmende Druck auf die EU-Staaten durch die Europäische Kommission. Brüssel fordert eine Verschärfung der Maßnahmen für Fahrzeuge, die zurückgerufen werden: unter anderem wegen fehlerhafter Airbags.
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