Cyprus, Nicosia

Neue Einreiseregeln für Großbritannien ab 25. Februar: Bedeutung für Zyprer mit doppelter Staatsbürgerschaft

25.02.2026 / 15:46
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Seit dem 25. Februar gelten in Großbritannien neue Einreiseregeln, die den Reiseablauf für britische Staatsbürger mit doppelter Staatsangehörigkeit erheblich verändern. Die Änderungen sind Teil der Reform des Migrationssystems und stehen im Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen Reisegenehmigung (ETA).

Für Tausende Doppelstaatler – darunter auch Zyprer, die die britische Staatsbürgerschaft erworben haben – bringen die neuen Anforderungen jedoch praktische und finanzielle Hürden mit sich. In einigen Fällen kann ihnen sogar das Boarding für Flüge nach Großbritannien verweigert werden.

Bisher konnte ein britischer Doppelstaatler mit seinem ausländischen Pass nach Großbritannien einreisen, sofern für das Herkunftsland keine Visumpflicht bestand.

Seit dem 25. Februar ist diese Regelung hinfällig.

Nun sind Inhaber einer doppelten Staatsbürgerschaft verpflichtet, Folgendes vorzulegen:

  • entweder einen gültigen britischen Reisepass;
  • oder ein digitales „Certificate of Entitlement“ (Nachweis des Aufenthaltsrechts), das mit dem ausländischen Pass verknüpft ist.

Ohne eines dieser Dokumente ist die Fluggesellschaft berechtigt, die Mitnahme zu verweigern.

Wichtig ist, dass diese Dokumente nicht automatisch mit dem Erwerb der Staatsbürgerschaft ausgestellt werden.

Die ungefähren Kosten belaufen sich auf:

  • ca. £100 für einen britischen Reisepass für Erwachsene;
  • ca. £589 für ein Certificate of Entitlement.

Dabei können Doppelstaatler keine ETA beantragen, da sie rechtlich als britische Staatsbürger gelten und somit verpflichtet sind, mit britischen Dokumenten einzureisen.

Viele britische Staatsbürger geben an, erst verspätet oder zufällig von den Änderungen erfahren zu haben. Wer sich bereits ohne britischen Pass im Ausland befindet, läuft Gefahr, vorübergehend außerhalb Großbritanniens „festzusitzen“, bis die erforderlichen Papiere vorliegen.

Organisationen, die die Interessen europäischer Bürger in Großbritannien vertreten, kritisieren eine unzureichende Informationskampagne und eine unverhältnismäßige finanzielle Belastung, insbesondere für Familien.

Die britische Regierung erklärt hingegen, dass das neue Verfahren den Regeln in Ländern wie den USA oder Australien entspricht, in denen Staatsbürger ebenfalls mit ihrem nationalen Pass einreisen müssen.

Wie betrifft das Zypern?

Tausende Zyprer haben aufgrund eines langen Aufenthalts oder einer Tätigkeit in Großbritannien die britische Staatsbürgerschaft erhalten. Wer nun keinen gültigen britischen Pass besitzt, kann nicht mehr allein mit dem zyprischen Pass einreisen.

Dies betrifft insbesondere:

  • Berufstätige, die regelmäßig zwischen Zypern und Großbritannien pendeln;
  • Studierende;
  • Familien mit „gemischter“ Staatsangehörigkeit.

Zyprer, die ihren ständigen Wohnsitz in Großbritannien haben, sich aber ohne britischen Pass vorübergehend auf Zypern aufhalten, müssen unter Umständen auf der Insel bleiben, bis ihre Dokumente ausgestellt sind.

Großbritannien bleibt einer der wichtigsten Partner Zyperns. Obwohl die Änderungen in erster Linie Doppelstaatler und nicht Touristen betreffen, kann es bei Familien mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten zu Komplikationen kommen.

Die neuen Anforderungen verdeutlichen, dass Großbritannien nach dem Brexit eine strengere und national orientierte Grenzpolitik verfolgt.

Für Zypern bedeutet dies angesichts der historischen und wirtschaftlichen Verbindungen zum Vereinigten Königreich:

  • die Notwendigkeit einer aktiven Bürgerinformation;
  • eine mögliche Mehrbelastung der Konsulardienste;
  • einen erhöhten Verwaltungsaufwand bei der Passausstellung.

Personen mit britischer Staatsbürgerschaft (auch wenn sie bisher nur den zyprischen Pass genutzt haben) wird empfohlen:

  • den Besitz eines gültigen britischen Passes zu prüfen;
  • die Ausstellung oder Verlängerung rechtzeitig zu beantragen;
  • Reisen nach Großbritannien ohne die erforderlichen Dokumente nach dem 25. Februar zu vermeiden.
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