Mitarbeiterin der Feuerwehr gewinnt Diskriminierungsklage
Das Arbeitsgericht in Paphos sprach einer Feuerwehrfrau 10.000 Euro Entschädigung zu und stellte fest, dass der zyprische Feuerwehrdienst sie direkter geschlechtsspezifischer Diskriminierung ausgesetzt hatte.
Das Gericht stellte fest, dass die Mitarbeiterin über mehr als drei Jahre hinweg gezwungen war, Feuerwehrstiefel zu tragen, die drei Nummern zu groß waren. Zudem wurde ihr die Schulung an neuer Flughafen-Feuerwehrausrüstung verweigert, während ihre männlichen Kollegen diese Schulung erhielten.
Die Frau war von 2015 bis 2018 an der Feuerwehrstation des Flughafens Paphos tätig und reichte Klage ein, in der sie eine Entschädigung von 50.000 Euro forderte. Die Generalstaatsanwaltschaft behauptete, es habe keine Diskriminierung gegeben, doch das Gericht widersprach.
Schließlich erkannte das Gericht Diskriminierung in zwei Punkten an:
- fehlende Schulung an neuer Ausrüstung;
- Bereitstellung von Ausrüstung in unpassender Größe.
Die Entschädigung belief sich auf:
- 6.000 Euro — für die Verweigerung beruflicher Schulung;
- 4.000 Euro — für das Tragen ungeeigneter Schuhe.
Dies ist der erste derartige Fall, in dem ein Feuerwehrangehöriger auf Zypern eine Entschädigung wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung durch den Feuerwehrdienst erwirkt hat.
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