Der Ministerrat hat die Erstattung von Behandlungskosten im Ausland vereinfacht

Am Mittwoch genehmigte der Ministerrat den Vorschlag des Gesundheitsministeriums zur Vereinfachung der Verfahren zur Erstattung von Kosten für die medizinische Behandlung von Patienten im Ausland. Abgedeckt werden Behandlung, Flug, Unterkunft und Verpflegung von Patienten und Begleitpersonen. Erinnerung: Eine solche Unterstützung ist nur möglich, wenn eine vergleichbare Leistung im öffentlichen Gesundheitswesen Zyperns nicht verfügbar ist.
„Die heutige Entscheidung erleichtert das Leben der Patienten erheblich und verkürzt die Bearbeitungszeiten für Anträge und Zahlungen“, sagte Gesundheitsminister Michalis Damianos nach der Sitzung. Seine Worte werden von einem Reporter zitiert.
Einfacher und schneller. Zur Einkommensbestätigung reicht nun die letzte Steuererklärung oder eine Gehaltsbescheinigung. Die Pflicht, drei Flugoptionen vorzulegen, wurde aufgehoben — dies wird insbesondere in dringenden Fällen Unannehmlichkeiten vermeiden. Das Ministerium erstattet Economy-Class-Tickets nach Vorlage der Quittungen. Wenn kein Nachweis über die Unterkunft vorliegt, werden 18 % der festgelegten Norm gezahlt. Details werden noch geklärt.
Gilt ab sofort. Die neuen Regeln gelten für Anträge, die ab dem heutigen Datum eingereicht werden. Eine rückwirkende Anwendung gibt es nicht.
„Das Gesundheitsministerium macht einen weiteren Schritt hin zu einer menschlicheren und praktischeren Unterstützung von Patienten und Familien, indem Bürokratie abgebaut und der Prozess beschleunigt wird“, fasste Damianos zusammen.
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