Das Gericht wird die Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung in einem CBD-Laden in Limassol nach einer Beschwerde des Unternehmens überprüfen
Das Thema von Geschäften, die Cannabisprodukte verkaufen, den sogenannten „CBD-Öl-Läden“, hat erneut Aufmerksamkeit erregt. Die Polizei führte gemeinsam mit dem pharmazeutischen Dienst eine Untersuchung durch, doch ein Unternehmen stellte diese infrage und erklärte, die Durchsuchung sei ohne Durchsuchungsbefehl durchgeführt worden, obwohl später ein Haftbefehl erteilt wurde.
Ein Richter des Obersten Gerichtshofs, an den sich das Unternehmen wandte, entschied, die Möglichkeit der Aufhebung der Anordnung zur Beschlagnahmung von Eigentum zu prüfen, falls sich herausstellt, dass das erstinstanzliche Gericht in die Irre geführt wurde.
Zum Sachverhalt ist Folgendes bekannt: Auf Antrag des Polizeidirektors von Limassol, bestätigt durch eine eidesstattliche Aussage einer Mitarbeiterin der örtlichen Polizeistation, erließ das Gericht von Limassol am 19. Juni 2025 einen Beschlagnahmebeschluss für 23 Produktpackungen, die bereits am 17. Juni im „CBD OIL SHOP“ in Limassol gefunden und beschlagnahmt worden waren.
Die Polizeibeamtin erklärte, dass sie gemeinsam mit einem Apotheker und zwei Sergeanten den Laden in Anwesenheit des Direktors durchsucht habe. Auf Empfehlung des Apothekers entdeckte und beschlagnahmte sie Produkte, die später als Beweismittel registriert wurden.
Der Anwalt des Unternehmens, K. Christodoulides, erklärte, dass das erstinstanzliche Gericht einen schwerwiegenden Fehler gemacht und seine Befugnisse überschritten habe, indem es eine falsche Entscheidung traf. Das Unternehmen behauptet, die Durchsuchung sei ohne Durchsuchungsbefehl erfolgt, und das Gericht sei von den Ermittlungsbehörden in die Irre geführt worden, was den Beschluss zur Beschlagnahme beeinflusst habe.
Der Oberste Gerichtshof stellte bei der Prüfung des Falls fest, dass in der eidesstattlichen Erklärung nicht angegeben wurde, ob die Durchsuchung des „CBD OIL SHOP“ mit oder ohne Durchsuchungsbefehl durchgeführt wurde, und auch nicht die rechtliche Grundlage für das Betreten der Räumlichkeiten genannt wurde. Die Erklärung enthielt keine Tatsachen, die einen Zusammenhang zwischen den beschlagnahmten Produkten und den untersuchten Straftaten belegten.
Das Gericht betonte, dass die Person, die einen Durchsuchungsbefehl beantragt, verpflichtet ist, alle wichtigen Fakten und Umstände offenzulegen. Fehlen in der Erklärung wesentliche Angaben oder werden unvollständige Informationen geliefert, wirft dies Zweifel an der Rechtmäßigkeit des erteilten Befehls auf. Die Irreführung des Gerichts in wichtigen Punkten macht den Befehl faktisch ungültig.
In diesem Fall stellte der Oberste Gerichtshof fest, dass Unklarheiten bezüglich der Begründung für das Betreten des Ladens Fragen zur Richtigkeit der Entscheidung des Gerichts erster Instanz aufwerfen, insbesondere in Bezug auf dessen Zuständigkeit und Fähigkeit, den angefochtenen Beschluss zu erlassen. Dies wird durch die Argumente der Antragsteller gestützt.
Daher gestattete das Gericht dem Unternehmen, einen Antrag auf Aufhebung des Beschlusses zur Sicherung von Beweismitteln zu stellen, und setzte die Verhandlung für den 9. April 2025 an.
Sie könnten auch interessiert sein an:
- Überleben auf neue Art: Wie die Generation Z mit toxischer Bürokultur umgeht
- Das Forstministerium Zyperns erinnert an das Verbot von illegalem Camping und Lagerfeuern in Wäldern
- Baukosten auf Zypern im Jahr 2025: Wie viel kostet ein Quadratmeter Wohnraum, Hotels und Kliniken
- In Limassol wurde eine neue Masern-Infektionskette festgestellt — vier Kinder und ein Erwachsener gehören zu den Erkrankten
- Zypern und Griechenland: Die Preise für Studentenwohnungen steigen weiter — die Nachfrage übersteigt das Angebot