Cyprus, Nicosia

Gericht erhöht Strafe für Vater, der wegen Vergewaltigung seiner minderjährigen Tochter verurteilt wurde

03.03.2026 / 21:22
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Das Berufungsgericht hat der Beschwerde des Generalstaatsanwalts teilweise stattgegeben und die Haftstrafe für einen Mann erhöht, der schwerer Sexualverbrechen gegen seine minderjährige Tochter für schuldig befunden wurde.

Ursprünglich wurde der Mann in 15 Anklagepunkten beschuldigt. Darunter:

  • — Vergewaltigung
  • — drei Fälle von sexuellem Missbrauch eines Kindes
  • — drei weitere Fälle von sexueller Gewalt nach dem Gesetz zur Verhütung sexueller Ausbeutung von Kindern
  • — Inzest
  • — Entführung und rechtswidrige Freiheitsberaubung
  • — häusliche Gewalt
  • — Zufügung von Körperverletzungen
  • — unzüchtiger Angriff und öffentliche Beleidigung

Das erstinstanzliche Gericht sprach ihn in den meisten Anklagepunkten schuldig und sprach ihn in drei Punkten frei.

Der Mann wurde zu Freiheitsstrafen zwischen 10 Tagen und 13 Jahren verurteilt. Das Gericht ordnete an, dass die Strafen gleichzeitig verbüßt werden, da die Verbrechen als eine einzige kriminelle Tätigkeit betrachtet wurden, die über etwa vier Jahre andauerte.

Das Gericht ordnete ferner an:

  • — den Verurteilten nach seiner Entlassung für 5 Jahre unter die Aufsicht der zuständigen Behörden zu stellen
  • — ihm für einen Zeitraum von 10 Jahren nach der Entlassung zu verbieten, mit Kindern zu arbeiten, in der Nähe von Kindereinrichtungen zu wohnen oder sich an Orten aufzuhalten, an denen sich regelmäßig Kinder aufhalten.

Sowohl der Verurteilte als auch der Generalstaatsanwalt legten Berufung ein.

Der Verurteilte focht die Feststellungen des Gerichts an, einschließlich der Glaubwürdigkeit der Aussagen des Opfers, und behauptete, dass die Verzögerung bei der Einreichung der Beschwerde sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt habe.

Das Berufungsgericht wies diese Argumente zurück und stellte fest, dass das erstinstanzliche Gericht die Aussagen des Opfers zu Recht als glaubwürdig eingestuft habe und das Recht auf ein faires Verfahren nicht verletzt worden sei.

Der Generalstaatsanwalt hielt die Strafe für die schwersten Verbrechen – Vergewaltigung und sexuelle Gewalt – für unangemessen mild.

Das Berufungsgericht schloss sich dieser Position an und erhöhte die Strafe:

— in den drei Hauptanklagepunkten wurde die Strafe von 13 auf jeweils 15 Jahre erhöht; die Strafen bleiben gleichzeitig, der Strafantritt wird ab dem 9. September 2022 gerechnet.

Das Gericht betonte, dass die Verbrechen zur Kategorie der schwersten gehören, insbesondere unter Berücksichtigung der familiären Beziehung, des Vertrauensmissbrauchs und der psychologischen Folgen für das Opfer.

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