Das Oberste Verfassungsgericht erklärt das Gesetz zur Installation von Ampeltimern für verfassungswidrig
Das Oberste Verfassungsgericht der Republik hat heute einstimmig das von der Abgeordnetenkammer am 13. März 2025 verabschiedete Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz sah die verpflichtende Installation von Countdown-Timern an Ampeln in Kombination mit Überwachungskameras zur Erfassung von Verkehrsverstößen vor.
Die Richter kamen zu dem Schluss, dass dieses Gesetz Artikel 82 der Verfassung verletzt, da es zu zusätzlichen Staatsausgaben führt, die im aktuellen Haushalt nicht vorgesehen sind. Im Urteil wurde betont, dass die Umsetzung der Initiative erhebliche finanzielle Mittel erfordert, darunter die Neuprogrammierung der Ampeln, der Kauf neuer Ausrüstung und in einigen Fällen sogar die Verlegung von Ampelanlagen. All diese Maßnahmen stellen laut Gericht neue Haushaltsverpflichtungen dar, die nicht zuvor von der Exekutive genehmigt wurden.
Das Gericht stellte sich außerdem auf die Seite des Präsidenten der Republik, Nikos Christodoulides, dessen Standpunkt von Anwalt M. Antoniou vertreten wurde. Während des Verfahrens argumentierte die Präsidialseite, dass das Gesetz gegen zentrale Bestimmungen der Verfassung verstoße — sowohl aus juristischer als auch aus technischer Sicht. Der Präsident betonte insbesondere, dass die Installation von Timern den Prozess der Einführung eines neuen intelligenten Verkehrsleitsystems beeinträchtigen würde, das an 125 Kreuzungen im ganzen Land umgesetzt werden soll. Untersuchungen des Amts für öffentliche Arbeiten hätten gezeigt, dass Countdown-Timer mit einem adaptiven System, das automatisch auf den Verkehrsfluss reagiert, unvereinbar seien.
Der Präsident wies zudem auf mögliche Risiken für die Verkehrssicherheit hin. Voraus festgelegte Intervalle auf Timern könnten Fahrer verwirren und zu Irritationen führen, wenn sich die Signalphase aufgrund des intelligenten Systems ändere. Dies könnte wiederum zu einem Anstieg der Unfälle an Kreuzungen führen.
Die Abgeordnetenkammer hingegen widersprach der Position des Präsidenten. Ihre Interessen wurden im Gericht von der Anwältin A. Emilianides vertreten. Die parlamentarische Seite beharrte auf ihrem Recht, Gesetze uneingeschränkt zu verabschieden, und betonte, dass die Kammer über gesetzgeberische Souveränität verfüge und Änderungen auch dann beschließen dürfe, wenn Zweifel an deren Verfassungsmäßigkeit bestünden.
Nach der Ablehnung des Gesetzes geriet der Präsident unter Druck seitens der Abgeordnetenkammer, die ihm faktisch ein Ultimatum stellte. Die Abgeordneten erklärten, dass im Falle einer Nichtumsetzung des Countdown-Systems innerhalb von sechs Monaten die Erfassung von Rotlichtverstößen durch Kameras ausgesetzt werde. Dies verursachte zusätzliche Bedenken beim Präsidenten, da eine Aussetzung der Bußgelder gegen die Bedingungen des bestehenden Vertrags mit dem Unternehmen verstoßen würde, das das Projekt zur Verkehrsüberwachung durchführt. Somit hat die Aufhebung des Gesetzes nicht nur rechtliche und technische, sondern auch potenzielle finanzielle und juristische Folgen für den Staat.
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