Oberster Gerichtshof von Zypern hebt Durchsuchungsbefehl im Fall intimer Videos unter Schülern auf
Am Donnerstag, den 4. September 2025, erklärte der Oberste Gerichtshof von Zypern einen Durchsuchungsbefehl für die Wohnung eines Minderjährigen für ungültig. Der Fall betraf die Verbreitung intimer Videos unter Schülern und warf wichtige Fragen des Schutzes der Privatsphäre und verfahrensrechtlicher Garantien auf.
Der Durchsuchungsbefehl war ursprünglich vom Bezirksgericht auf Antrag der Polizei erlassen worden, nachdem eine Schule gemeldet hatte, dass ein Schüler angeblich Videos mit sexuellem Inhalt eines Klassenkameraden auf seinem Telefon gespeichert hatte. Bei einem Gespräch mit dem Direktor gab der Jugendliche zu, sechs solcher Videos von einem Mitschüler erhalten zu haben, und nannte die Dateien auf seinem Gerät.
Zwei weitere Schüler bestätigten in Videobeweisen, dass diese Materialien in einer Instagram-Gruppe geteilt worden waren. Daraufhin beantragte die Polizei einen Durchsuchungsbefehl für das Haus des Minderjährigen. Da er mit seinem Großvater zusammenlebte, erstreckte sich der Befehl automatisch auch auf dessen Haus und alle darin befindlichen elektronischen Geräte.
Die Polizei verfügte jedoch bereits über bestimmte Videos und das Gerät einer anderen Person, und das Telefon des Minderjährigen war beschlagnahmt worden. Es lagen keine Beweise dafür vor, dass sich im Haus weitere relevante Geräte befinden könnten.
Der Anwalt des Jugendlichen von der Kanzlei Giannis Polychronis argumentierte, der Durchsuchungsbefehl enthalte keine ausreichenden Angaben zu den Geräten und deren Zusammenhang mit den mutmaßlichen Straftaten, was gegen die gesetzlichen Anforderungen verstoße. Außerdem habe das Dokument kein Recht auf Festnahme des Minderjährigen vorgesehen.
Angesichts fehlender ausreichender Grundlage stimmte das Oberste Gericht der Verteidigung zu und hob den Durchsuchungsbefehl aus wesentlichen verfahrensrechtlichen Gründen auf.
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