Cyprus, Nicosia

Oberster Gerichtshof Zyperns erklärt IP-Tracking durch die Polizei in Fällen von Kinderpornografie für rechtmäßig

06.08.2025 / 14:35
Nachrichtenkategorie

Der Oberste Gerichtshof Zyperns hat entschieden, dass die Polizei berechtigt ist, spezielle Software zur Ermittlung von IP-Adressen im Rahmen von Ermittlungen zu Kinderpornografie einzusetzen. Es handelt sich um das System ICACCOPS, das zur Identifizierung von Nutzern verwendet wird, die illegale Inhalte im Internet hochladen oder verbreiten.

Der Anlass für die Entscheidung war der Einspruch eines Verdächtigen, der die Rechtmäßigkeit des Polizeizugriffs auf seine IP-Daten anfocht. Das Gericht wies den Einspruch jedoch zurück und erklärte, dass über das ICACCOPS-System ermittelte IP-Adressen nicht als personenbezogene Daten gelten, da sie Internetanbietern gehören. Der Zugriff auf diese Daten sei daher nur mit einem Gerichtsbeschluss möglich, wie es in diesem Fall geschehen sei.

Vor Gericht betonten Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft, dass auch die Speicherung von IP-Adressen durch Anbieter weder gegen zyprisches noch gegen europäisches Recht verstoße. Personenbezogene Daten entstünden erst, wenn die IP-Adresse mit einer bestimmten Person verknüpft werde, und diese Information werde der Polizei ausschließlich per Gerichtsbeschluss übermittelt.

Das Gericht stellte zudem fest, dass die Ablehnung solcher Werkzeuge die Aufklärung schwerwiegender Cyberverbrechen gefährden und Schlupflöcher für die straflose Verbreitung von Kinderpornografie schaffen würde.

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs schafft damit einen wichtigen rechtlichen Präzedenzfall, der bestätigt, dass der Einsatz moderner Technologien wie ICACCOPS im Einklang mit dem Gesetz steht und notwendig ist, um effektiv gegen Straftaten an Minderjährigen vorzugehen.

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