Der Oberste Gerichtshof von Zypern erkennt die Erhebung von DNA und Fingerabdrücken bei Festgenommenen als rechtmäßig an
Das Oberste Verfassungsgericht von Zypern hat entschieden, dass die Entnahme von DNA-Proben, Fingerabdrücken und Fotos bei Festgenommenen rechtmäßig ist. Der Beschluss wurde am 12. September 2025 einstimmig gefasst, wobei das Gericht bestätigte, dass Artikel 25 des Polizeigesetzes vollständig mit der Verfassung übereinstimmt.
Der Fall wurde durch die Beschwerde eines Festgenommenen angestoßen, der versuchte, eine gerichtliche Anordnung anzufechten. Diese Anordnung hatte der Polizei das Recht eingeräumt, genetisches Material von ihm für die Untersuchung einer Strafsache zu entnehmen. Die zentrale Frage war, ob ein solches Verfahren das Recht auf Privat- und Familienleben verletzt.
Das Gericht stellte fest, dass die Verfassung zwar die Unverletzlichkeit des Privatlebens garantiert, jedoch Einschränkungen zulässt, wenn dies zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, zur Aufklärung von Straftaten und zum Schutz der Rechte anderer, einschließlich der Opfer, erforderlich ist.
Das Gesetz sieht zwei Wege vor: Entweder stimmt der Festgenommene freiwillig der Abgabe biometrischer Daten zu, oder – im Falle einer Weigerung – die Polizei muss eine gerichtliche Genehmigung einholen. Das Gericht prüft dabei alle Umstände einzeln und entscheidet, ob ein Eingriff in das Privatleben in der konkreten Situation gerechtfertigt ist.
Damit bestätigte das Gericht, dass solche Maßnahmen als rechtmäßig und notwendig angesehen werden, um die Ordnung aufrechtzuerhalten und eine wirksame Strafverfolgung zu gewährleisten. An der Verhandlung nahmen Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft teil: Polina Eftyvolou, Christia Kyphraiotou, Vasilis Bissas und Herakleia Zisimu.
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