Beamter wegen systematischer Fehlzeiten bestraft
26.02.2026 / 20:51
Ein Beamter in Nordzypern wurde disziplinarisch belangt, weil er der Arbeit ohne triftigen Grund ferngeblieben ist.
Den Informationen zufolge war der Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum ohne offizielle Begründung von seinem Arbeitsplatz abwesend. Nach einer Überprüfung wurden Maßnahmen gemäß der geltenden Beamtengesetzgebung gegen ihn ergriffen.
Es wird betont, dass Staatsbedienstete zur Einhaltung der Dienstdisziplin verpflichtet sind und unbegründetes Fernbleiben Sanktionen nach sich zieht.
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