Saisonales Fangverbot für den Braunen und Weißen Zackenbarsch in der TRNZ

Ab dem 15. Mai tritt in der TRNZ das jährliche Verbot für den Freizeitfang zweier wertvoller mediterraner Fischarten in Kraft — des Braunen Zackenbarschs (Orfoz) und des Weißen Zackenbarschs (Lahoz). Die Beschränkungen gelten bis zum 15. August 2026 und zielen darauf ab, die Bestände während der Laichzeit zu schützen.
Wie das Ministerium für Tierhaltung und Fischerei mitteilte, unterliegen die Arten Epinephelus marginatus und Epinephelus aeneus dem Verbot. Diese Fische gelten als wichtige Raubfische des marinen Ökosystems, und ihre Bestände im Mittelmeer geben Ökologen in den letzten Jahren Anlass zur Sorge.
Drei Monate lang ist Hobbyanglern jegliche Entnahme dieser Arten untersagt, einschließlich der Unterwasserjagd und des Angelns vom Boot aus. Die Behörden warnen, dass bei Verstößen gegen die Regeln Bußgelder drohen und Fanggeräte sowie Fang beschlagnahmt werden.
Für Berufsfischer bleiben bestimmte Ausnahmen bestehen, jedoch gelten auch für sie strenge Beschränkungen hinsichtlich der Größe des erlaubten Fangs. Freizeitangler sind verpflichtet, versehentlich gefangene Zackenbarsche sofort wieder ins Meer zu entlassen.
Im Süden Zyperns sind die Regeln für Zackenbarsche noch strenger und werden durch EU-Recht geregelt. Dort gelten Mindestfangmaße, Mengenbegrenzungen sowie permanente Meeresschutzgebiete, in denen das Fischen gänzlich verboten ist.
Experten betonen, dass der Schutz von Zackenbarschen aufgrund ihres langsamen Wachstums und ihrer Fortpflanzungsbesonderheiten besonders wichtig ist. Viele dieser Fischarten wechseln mit dem Alter das Geschlecht, weshalb der Fang großer Exemplare während der Laichzeit die Erholung der Bestände schwer schädigt. Der Braune Zackenbarsch steht bereits auf der Liste der vom Aussterben bedrohten Arten.
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