Gesetzentwurf für bis zu 40 % Lohnabzug für Unterkunft und Verpflegung im Parlament eingebracht
Die Regierung der TRNZ hat dem Parlament einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Möglichkeit vorsieht, bis zu 40 % des Mindestlohns zur Deckung von Kosten für Unterkunft und Verpflegung einzubehalten. Die Initiative wurde von Premierminister Ünal Üstel vorgestellt.
Nach Angaben des Regierungschefs zielt das Dokument darauf ab, eine zuvor im Jahr 2025 geltende Übergangsregelung zu verankern und einen transparenten sowie dauerhaften Rechtsrahmen zu schaffen. Er betonte, dass das Ziel der Reform darin bestehe, Lohngerechtigkeit und Marktgleichgewicht zu gewährleisten.
Gemäß dem Gesetzentwurf ist der Abzug nur möglich, wenn ein separater schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt und beide Parteien zustimmen. Dabei ist die Maßnahme nicht verpflichtend: Wenn der Arbeitnehmer nicht zustimmt, behält er den vollen Anspruch auf den Mindestlohn ohne Abzüge.
Die Behörden weisen darauf hin, dass die Initiative bestehende Ungleichheiten beseitigen soll. Derzeit erhalten ausländische Arbeitskräfte, insbesondere im Bauwesen und in der Landwirtschaft, häufig Unterkunft und Verpflegung vom Arbeitgeber, während lokale Angestellte diese Kosten selbst tragen. Dies führt trotz formal gleicher Löhne zu Unterschieden beim tatsächlichen Einkommensniveau.
Die Regierung ist der Ansicht, dass die neuen Regeln den Arbeitsmarkt transparenter machen, Schwarzarbeit reduzieren und die wirtschaftliche Stabilität sichern werden. Zudem bietet die Maßnahme den Arbeitgebern mehr Flexibilität, insbesondere in Sektoren mit einem Mangel an lokalen Arbeitskräften.
Eine ähnliche Regelung wurde bereits im Juli 2025 per Dekret eingeführt. Der neue Gesetzentwurf soll sie nun dauerhaft etablieren. Die Regierung betont, dass der Schutz der Arbeitnehmerrechte bei gleichzeitiger Wahrung der Bedingungen für die Produktionsentwicklung Priorität hat.
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