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Zypern verlängert MwSt-Vergünstigung auf Immobilien: Neue Fristen und Bedingungen

05.05.2026 / 08:14
Nachrichtenkategorie

Die Steuerbehörden der Republik Zypern haben die Verlängerung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 5% beim Kauf oder Bau von Wohnraum angekündigt. Gemäß der Änderung des Gesetzes Nr. 109(I)/2026 ist die Prüfung noch offener Anträge bis zum 31. Dezember 2026 möglich.

Dies betrifft Fälle, die unter die Übergangsbestimmungen fallen, bei denen Anträge auf Baugenehmigung bis zum 31. Oktober 2023 eingereicht oder genehmigt wurden. Die Behörden stellen klar, dass viele Anträge aufgrund von Verzögerungen bei den Planungsbehörden nicht rechtzeitig bearbeitet wurden und diese Fälle nun neu geprüft werden können.

Nach den neuen Regeln kann der ermäßigte MwSt-Satz angewendet werden, wenn die Baugenehmigung nach dem 1. Januar 2025 erteilt wurde oder bis Ende 2026 nicht erteilt wird, sofern der Antrag vor der gesetzten Frist eingereicht wurde. Für Immobilien, bei denen die Genehmigung vor dem 31. Dezember 2024 erteilt wurde, müssen Erklärungen zur Anwendung der Vergünstigung bis zum 15. Juni 2026 eingereicht werden.

Es wird ausdrücklich betont, dass der ermäßigte Satz für die ersten 200 Quadratmeter Wohnfläche gilt. Alle Anträge müssen über das elektronische System Tax For All (TFA) eingereicht und korrekt ausgefüllt werden.

Experten weisen darauf hin, dass die Verlängerung der Maßnahme darauf abzielt, Immobilienkäufer zu unterstützen und administrative Verzögerungen zu berücksichtigen, die die Bearbeitung der Dokumente beeinflusst haben.

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