EU erhöht den Druck: Zypern drohen Sanktionen wegen Geschlechterbilanz in Unternehmen

Die Europäische Kommission hat Zypern eine offizielle mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt — die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens im Zusammenhang mit der verspäteten Umsetzung der Richtlinie über die Geschlechterausgewogenheit in den Aufsichtsräten großer Unternehmen. Acht weitere EU-Länder erhielten ähnliche Mitteilungen.
Wie angemerkt wurde, hat Zypern die Umsetzung der Bestimmungen der EU-Richtlinie 2022/2381 in nationales Recht nicht fristgerecht bis zum 28. Dezember 2024 abgeschlossen. Die Behörden haben nun zwei Monate Zeit, um die Mängel zu beheben. Andernfalls kann der Fall vor den Gerichtshof der EU gebracht werden, wobei finanzielle Sanktionen drohen.
Die Richtlinie sieht konkrete Ziele vor: mindestens 40 % des unterrepräsentierten Geschlechts (meist Frauen) unter den nicht geschäftsführenden Direktoren oder mindestens 33 % in den gesamten Aufsichtsräten. Diese Ziele müssen bis zum 30. Juni 2026 erreicht werden. Zudem wird die Notwendigkeit transparenter Auswahlverfahren für Kandidaten betont.
In Brüssel ist man der Ansicht, dass eine gleichberechtigte Vertretung in der Unternehmensführung ein wichtiger Teil der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter und eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung ist.
Für Zypern ist dieses Thema von besonderer Relevanz. Nach Angaben europäischer Institutionen gehört das Land weiterhin zu den Schlusslichtern bei den Indikatoren für die Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Unternehmensführung.
In naher Zukunft muss die Regierung die Gesetzesänderungen beschleunigen und die Europäische Kommission über deren Umsetzung informieren, um eine weitere Verschärfung der Situation und mögliche Strafmaßnahmen zu vermeiden.
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